Versicherungen und Vermögensaufbau!
 

Hier finden Sie in einige Gedanken, Anregungen und Erläuterungen zu den Themen Versicherungen,  Vorsorge und Immobilien

Weshalb arbeiten wir gerne mit Risikovoranfragen für Berufsunfähigkeits-/Kranken-/Pflege- und Risikolebensversicherungen?

Wieso gehen wir einen weiteren Weg bis zu Ihrem Versicherungsschutz?                                                                       

Bei der Beantragung einiger Versicherungen (siehe oben) stellt der Versicherer sehr ausführliche Gesundheitsfragen. Eine Risikovoranfrage ist rechtlich nicht bindend und erspart Ihnen unliebsame Überraschungen. Da ein Versicherer Sie nicht versichern muss (also einen Antrag ablehnen kann) sollte kein Antrag gestellt werden. Ein negatives Ergebnis einer solchen Antragsprüfung wird gespeichert und in die Sonderwagnisdatei eingetragen.

Hinzu kommt: aus Sicht eines Versicherers kann eine auf den ersten Blick harmlose Diagnose schon ein Problem sein.

Versicherungen prüfen Risiken ganz genau.

Ein Risikoprüfer muss anhand der Antragsfragen einschätzen ob der Kunde zu normalen oder erhöhten Konditionen versichert werden kann.                 Oder, in manchen Fällen, gar nicht!

 Beispiele für ein „erhöhtes“ Risiko:

-          berufliche Reisetätigkeiten und gefährliche Arbeiten

-          gefährliche Sportarten (Bergsteigen, Reiten, Downhill, etc.)

-          Übergewicht

-          Psychische Erkrankungen

-          Rückenleiden

-          Bluthochdruck, erhöhte Blutwerte, Diabetes

-          anstehende Behandlungen, Operationen, nicht ausgeheilte Erkrankungen

Sind Ergebnisse von Risikovoranfragen identisch?

Nein! Da wir die Risikovoranfragen bei mehreren Gesellschaften einreichen erhalten wir auch unterschiedliche Beurteilungen. Versicherer haben unterschiedliche Erfahrungen mit beruflichen Risiken oder Krankheitsdiagnosen gemacht. Daher die Unterschiede.

Und genau diese unterschiedlichen Einschätzungen sind von uns gewünscht. Denn dann können wir die vorteilhaftesten Ergebnisse für unsere Mandanten aussieben!

Nachteile eines gestellten Antrages ohne Risikovoranfrage:

Nur ein Versicherungsmakler hat die Möglichkeit bei mehreren Gesellschaften eine Risiko-voranfrage einzureichen.

Ein Einfirmenvertreter kann das nicht.

Berät Sie dieser und reicht bei seinem Arbeitgeber einen Antrag ein der abgelehnt oder zu erschwerten Bedingungen angenommen wird, dann kann dies in der sogenannten HIS (Hinweis und Informationssystem) eingetragen werden. Auch wenn kein Vertragsverhältnis zustande gekommen ist!

Stellen Sie dann bei einer anderen Gesellschaft einen Antrag müssen Sie dies angeben, sollte danach gefragt werden. Dann wird dieser Versicherer genau hinsehen!

Daher arbeiten wir mit Risikovoranfragen. Etwas umständlich, aber zum Vorteil unseren Mandanten!